Aufruf zur Bundestagswahl 2021
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Ortsvorsteher Adolf-José König möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrufen, Mitverantwortung zu übernehmen und sich an den Wahlen zu beteiligen.
Ortsvorsteher König teilt mit dass ein Musterstimmzettel der bevorstehenden Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag den 26. September 2021 im Schaukasten an der Gebäudewand der Grundschule Mörsch, Roxheimer Straße, ausgestellt ist.
Am Wahltag wird den Wählerinnen und Wählern jeweils ein Stimmzettel übergeben. Mit diesem Stimmzettel werden durch 2 Stimmen die Wahlkreisabgeordneten und die Landesliste gewählt.
Am Schaukasten der Verwaltung können sich alle Wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger über den Musterstimmzettel im Vorfeld informieren.
Beteiligung an Briefwahl !
Angesichts der anhaltenden Infektionslage empfiehlt das Wahlamt erneut die Teilnahme per Briefwahl.
Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler/-innen und Wahlhelfer/-innen. Die Teilnahme kann auf verschiedene Wege beantragt werden:
Wie und wo kann man die Briefwahl beantragen?
Das ist auf vier verschiedenen Wegen möglich:
mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann in einem frankierten Umschlag per Post an die Verwaltung geschickt oder dort eingeworfen werden.
an die [javascript protected email address]. Anzugeben sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer. Beide Nummern stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
über die Plattform „RLP direkt“ im Formular unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204. Dorthin führt auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Geöffnet hat es montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. September, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt. Während dieser Zeiten ist auch direkt die Stimmabgabe möglich.
„Zum Schutz vor dem Coronavirus“ wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in größere Räume verlegt: in die Fußgängerzone ins ehemalige Schuhhaus Dielmann. Den Angaben der Stadt zufolge muss kein Termin vereinbart werden, Bürger sollten aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Konkret heißt das: Die Personalien werden per Luca-App oder einem Vordruck erfasst, und Besucher müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten seien Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden. Grundsätzlich rät die Stadt wegen der Ansteckungsgefahr, die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.
Ist es erlaubt, die Unterlagen von einem Vertrauten abholen zu lassen?
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
Autor / Publikation: Adolf-José König