Weitere Öffnungsschritte ab dem 02.06.2021

01.06.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Ortsvorsteher Adolf-José König möchte Ihnen einen ab dem 02. Juni 2021 geltenden Überblick zu Infos und Veränderungen mitteilen die mit Spannung erwartete wurden und zahlreiche Fragen beantworten wird.

Bitte kommunizieren Sie diese Informationen an alle unsere Mitbürger weiter die nicht über Digitale Medien verfügen um auch diese zu erreichen.


Weitere Öffnungsschritte treten ab dem 02.06.2021 
mit der 22. CoBeVO von Rheinland-Pfalz in Kraft.

Neue Regelungen:


Allgemeine Regelungen

Überall unter 100:

  • Kontaktbeschränkung: fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 Jahre und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung


Gastronomie

Überall unter 100:

  • Innengastronomie geöffnet mit Test
  • Wegfall der Testpflicht im Freien
  • Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke (z.B. im Biergarten oder in der Pfälzer Waldhütte)

 

Hotels

Überall unter 100:

  • Bewirtung interner und externer Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig
  • Testung der Gäste alle 48 Stunden
  • Saunaöffnung zulässig
  • Wellnessangebote (z.B. Massagen und Kosmetikanwendungen) und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung

 

Kultur:

Überall unter 100:

  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen geöffnet (innen mit Test, im Bereich der zulässigen Kontakte kann zusammengesessen werden, Schachbrett)
  • Innen Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen, d.h. fünf Personen aus fünf Haushalten plus Anleitungsperson plus Geimpfte und Genese mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen plus Anleitungsperson, plus Geimpfte und Genese; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern

 
Überall unter 50:

  • Kulturveranstaltungen im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich
  • Proben der Laienkultur innen mit bis zu zehn Personen plus Anleitungsperson mit Test plus Geimpfte und Genese; innen auch in Gruppen mit bis zu 25 Kindern plus Anleitungsperson (wie im Sport); im Freien mit 20 Personen plus Anleitungsperson, plus Geimpfte und Genese

 

Freizeiteinrichtungen

Überall unter 100:

  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)

 

Sport

Unter 100:

  • Im Training (inklusive Kontaktsport) im Freien mit zehn Personen plus Trainer plus Geimpfte und Genesene
  • Training innen innerhalb der Kontaktbeschränkungen, d.h. fünf Personen aus fünf Haushalten plus Trainer plus Geimpfte und Genesene mit Test
  • für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen
  • Öffnung der Saunen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und Test
  • 100 Zuschauer innen und außen zulässig

Unter 50:

  • Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen plus Trainer plus Geimpfte und Genesene
  • innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich

 

Kirche

Überall unter 100:

  • Gemeindegesang im Freien möglich
  • Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich
  • Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig

 

Außerschulische Bildungsangebote (z.B. VHS)

 Überall unter 100:

  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit 1 Person pro angefangene 10 qm (statt 20)
  • ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterrichts (innen bei Gesang und Blasinstrumente Testpflicht); weitere Erleichterungen für Kinder bis einschließlich 14 Jahre für den Musik- und Kunstunterricht, so dass im Freien auch Gruppen mit 25 Kindern zulässig sind plus Lehrer


Unter 50:

  • Musik- und Kunstunterricht auch mit 20 Personen im Freien zulässig plus Lehrperson plus Geimpfte und Genesene (unabhängig von der Größe der Fläche); Kinder innen auch in Gruppen mit bis zu 25 Kinder plus Lehrer (analog zum Sport)

 

Weitere mögliche Schritte Mitte Juni und Anfang Juli

 

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Autor / Publikation: Adolf-José König