Landtagswahl unter Corona-Bedingungen

07.02.2021

Ortsvorsteher König informiert:

Zur Landtagswahl am 14. März 2021 treten zwölf Parteien und eine Wählervereinigung mit Landeslisten an, auf denen insgesamt 716 Bewerberinnen und Bewerber ein Landtagsmandat anstreben. Darüber hinaus gibt es 385 Wahlkreisvorschläge mit insgesamt 385 Bewerberinnen und Bewerbern. 


Wie läuft die Wahl im Wahllokal ab?

Für die Urnenwahlen hat die Landeswahlleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in Mainz ein Hygienekonzept entworfen, das laufend angepasst wird. Bereits im Jahr 2020 fand eine ganze Reihe von kommunalen Direktwahlen statt, die sich an entsprechenden Hygienekonzepten zum jeweiligen Stand der Pandemie-Bekämpfungsverordnung orientierten. Insofern gibt es bereits Erfahrungen, auf denen die Urnenwahl im März aufbauen kann. Ein paar Kernelemente des Hygienekonzepts sind nachfolgend aufgeführt.

  • Die Kommunen sind angehalten, möglichst große Wahlräume einzurichten. Das kann bedeuten, dass sie in andere Räumlichkeiten als bei früheren Wahlen ausweichen müssen.
  • Beim Zugang und im Wahllokal ist – wie überall – der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es sollten sich nur so viele Stimmberechtige gleichzeitig im Wahllokal aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands muss durch ausgeschilderte Wegekonzepte (z.B. „Einbahnregelung“) sichergestellt werden.
  • Nach der Stimmabgabe sollte das Wahllokal so schnell wie möglich verlassen werden. Allerdings muss der Wahlvorstand jedem, der das möchte, die Möglichkeit einräumen, die Wahlhandlung zu beobachten. Damit wird das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl sichergestellt. Auch hierbei ist der Mindestabstand zwingend einzuhalten.
  • Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, an der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Daher kann der Wahlvorstand dazu auffordern, vor dem Aushändigen des Stimmzettels kurzfristig die Mund-Nasen-Bedeckung zu entfernen; auch hierbei ist auf den Mindestabstand zu achten.

Hygienekonzept für die Wahlen im Wahllokal Stand 13. Januar 2021

 

Ich möchte derzeit nicht ins Wahllokal, kann ich Briefwahl beantragen? 

  • Der Antrag auf Briefwahl braucht keine Begründung.
  • Alle Wahlberechtigten, die nicht im Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten, können ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen.
  • Am bequemsten geht das mit der Wahlbenachrichtigung, die die Kommunen bis spätestens 21. Februar 2021 versenden. Einfach die Rückseite der Karte ausfüllen und an die zuständige Kommunalverwaltung zurücksenden.
  • Die Anträge können dort auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.
  • Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, 10. März 2021, in den Briefkasten geworfen werden.

 

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