Da sich in den Sommermonaten bzw. den warmen Jahreszeiten die Aufenthalte auf Spielplätzen naturgemäß erhöht möchte Ortsvorsteher Adolf-José König die Anwohner, Eltern sowie Großelter anhalten den Zweck der Nutzung eines Spielplatzes, wie auch auf den Hinweisschildern erkenntlich gemacht, zu beachten.
Wenn Kinder auf einem Kinderspielplatz spielen, geht dies nicht ohne Geräusche vonstatten. Diese können für Anwohner des betreffenden Kinderspielplatzes störend sein, jedoch unterliegen sie der Toleranzpflicht und sind somit für Anwohner zumutbar. Damit aber auch die Anwohner gegenüber den Kinderspielplätzen positiv eingestellt bleiben, ist in der Regel deren Benutzung zeitlich eingeschränkt. In Mörsch ist die begrenzte Benutzung auf einen Zeitraum von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Kinder festgelegt. Aufenthalte nach 20.00 Uhr von Jugendlichen und etwa feiern von Erwachsenen sind nicht zulässig und umgehend zu unterbinden. Missbräuchlicher Nutzung wie das Werfen von Steinen oder schlagen mit Schlaggegenständen auf die Metallrutsche ist nicht zulässig und stört zudem den Anwohnerfrieden. Ein Verstoß gegen die Nutzungsordnung stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.
Leider sind hin und wieder Lärmbelästigungen die durch eine unsachgemäße Nutzung der Metallröhrenrutsche verursacht wurden festzustellen denen man gerne begegnen möchte. Bedauerlicherweise nehmen auch Eltern Ihre Aufsichtspflichten nicht im erforderlichen Umfang wahr.
In einem Infoblatt werden die unmittelbaren Anwohner dazu aufgerufen sich gemeinsam mit Rücksichtnahme und Respekt zu begegnen sowie auch gegenüber anderen Nutzern des Spielplatzes. Eine weitere Hilfe zur Lärmreduzierung wäre eine sogenannte Spielplatz-Patenschaft. Hier möchte Ortsvorsteher König einen Aufruf an interessierte, freiwillige Anlieger richten sich dieser Aufgabe als Spielplatzpate anzunehmen. Sie erhalten auch die volle Unterstützung der Verwaltung.
Ortsvorsteher König sieht mit der Möglichkeit einer Spielplatzpatenschaft einen weiteren Lösungsansatz zur Lärmreduzierung und dadurch den Erhalt der Rutsche die nach den Wünschen der Kinder bei der Spielplatzgestaltung eine wesentliche Rolle spielte. Ziel ist, das für Spielplätze zugelassene Spielgerät das mit Steuergeldern der Mitbürger finanziert wurde, zu erhalten. König möchte hervorheben das das Problem die zweckentfremdete Metallrutsche ist und nicht der Spielplatz an sich.
Interessierte Mitbürger die diese Aufgabe übernehmen möchten, können sich telefonisch oder per Mail bei Ortvorsteher König melden. In einem gemeinsamen Gespräch werden weitere zielführende Einzelheiten oder Vorgehensweisen besprochen.
Kontakt:
Tel. 0179/4998692
Mail [javascript protected email address]
Büro Ortsverwaltung Mörsch, Hauptstraße 14.
Autor / Publikation: Adolf-José König